Ich habe in den beiden vergangenen Posts dargelegt, warum Werbesprache eine besondere Form der Kommunikation ist und welche Modelle dabei helfen können, ihr Wesen und ihre Funktionsweise zu verstehen. Betrachtet man sich nun Werbetexte im Detail, dann fällt bei den verbalen, d.h. geschriebenen Elementen von Werbesprache die besondere Rolle der Interpunktion auf.


Bei französischen Anzeigen (und wahrscheinlich auch bei anderssprachigen Werbeanzeigen) wird der Punkt häufig nicht so angewendet, wie die Grammatik dies eigentlich vorschreibt. Einerseits findet man Headlines, die zwar einen korrekten Satz bilden, aber nicht mit Punkt abschließen. Der Punkt würde hier stören und zu viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Zum anderen findet man Nicht-Sätze -- häufig auch nur einzelne Wörter -- die hingegen mit einem Punkt beendet werden (Bsp. aus der Autowerbung: "Impressionant."; Bsp. aus der Chemie: Die BASF-Werbung "Unsichtbarer Beitrag. Sichtbarer Erfolg."). Der Punkt dient dann als Abschluss und Bekräftigung und verstärkt sogar die Aussage.


Ein weiteres "Satzzeichen", das in der Werbung gerne angewendet wird, sind die Auslassungspunkte. Wie die französische Entsprechung "points de suspension" bereits sagt, soll hier Spannung erzeugt werden. Ich bin bei Corinna Dürrs "Textguerilla" auf ein wunderbares Plädoyer pro Auslassungspunkte gestoßen...Unbedingt lesen!


Ähnliche Besonderheiten gelten sicherlich auch für den Gedankenstrich, das Semikolon und das Ausrufungszeichen. Ich möchte jedoch noch ein Symbol ansprechen, das genaugenommen kein Satzzeichen ist, aber dennoch die Leserichtung beeinflusst: Das Stern-Zeichen ("*"). Es wird häufig verwendet, wenn in medizinischer Werbung wissenschaftliche Ergebnisse in kleiner Schrift unterhalb der Anzeige belegt werden oder wenn in Autowerbung Verbrauchskennzahlen angegeben werden. Diese würden im Fließtext stören und den Lesefluss behindern, so dass interessierte Leser mithilfe des Sterns an anderer Stelle weiterlesen können. Weiterhin gibt es hier in der französischen Werbesprache eine Besonderheit, die auf der Verpflichtung beruht, ausländische Slogans oder Ausdrücke ins Französische zu übersetzen -- auch hier wird gerne auf den Stern zurückgegriffen. Diese Verpflichtung beruht auf dem Artikel 2 der loi relative à l'emploi de la langue française, die 1994 erlassen wurde und für jegliche Form der Werbung gilt. 



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